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VG Hannover, 12.04.2011 - 2 A 2386/09 |
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Die nachträgliche Verordnung von Arzneimittel und die Beihilfe
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2011 - 2 A 2386/09
Zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen war die Übergangszeit, für die die Regelung des Beihilferechts aufgrund allgemeiner Verwaltungsvorschrift noch hinnehmbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.2004, 2 C 50/02, BVerwGE 121, 103 ff.), noch nicht abgelaufen. - VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 4 S 1192/94
Eine nachträgliche ärztliche Bescheinigung ist in der Regel keine ärztliche …
Auszug aus VG Hannover, 12.04.2011 - 2 A 2386/09
Sofern entgegen dieser Systematik die Möglichkeit einer ausnahmsweisen nachträglichen Verordnung gesehen wird (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.02.2001, 5 L 5497/98, V.n.b.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.1995, 4 S 1192/94, juris;… Schröder/Beckmann/Weber, a.a.O.), wären die Voraussetzungen für eine derartige Ausnahme hier zu verneinen.
- VG München, 22.02.2021 - M 17 K 19.3076
Keine Beihilfe für Hörgerät mangels im Zeitpunkt der Anschaffung vorliegender …
a) Eine Ausnahme von der Unbeachtlichkeit nachträglich ausgestellter Verordnungen wird nur für Fälle unaufschiebbaren Bedarfs anerkannt, wenn unverzüglich nach Fortfall des anzuerkennenden Hinderungsgrundes (für eine vorherige Konsultation des Arztes) die nachgeholte ärztliche Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung sowie Art und Umfang der Hilfsmittelausstattung bestätigt (…OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.) Es ist daher davon auszugehen, dass die Annahme eines Ausnahmefalles in Betracht kommt, wenn eine vorherige Verordnung entweder ausgeschlossen oder unzumutbar war (VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 19).(VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 18).
- VG München, 15.02.2021 - M 17 K 19.3076
Gewährung von Beihilfeleistungen für ein Hörgerät
a) Eine Ausnahme von der Unbeachtlichkeit nachträglich ausgestellter Verordnungen wird nur für Fälle unaufschiebbaren Bedarfs anerkannt, wenn unverzüglich nach Fortfall des anzuerkennenden Hinderungsgrundes (für eine vorherige Konsultation des Arztes) die nachgeholte ärztliche Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung sowie Art und Umfang der Hilfsmittelausstattung bestätigt (…OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.) Es ist daher davon auszugehen, dass die Annahme eines Ausnahmefalles in Betracht kommt, wenn eine vorherige Verordnung entweder ausgeschlossen oder unzumutbar war (VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 19).(VG Hannover, U.v. 12.4.2011 - 2 A 2386/09 - juris Rn. 18).